Urteile
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen eines tätlichen Angriffs auf den Besucher eines
Nachbarn sowie wegen Zahlungsverzuges. Das Amtsgericht Hamburg verurteilt eine Mieterin,
die einen Besucher des Wohnungsnachbarn nach angeblicher Lärmbelästigung gebissen hatte,
antragsgemäß zur Räumung der Wohnung.
PDF AG Hamburg, Urteil v. 23. November 2006 - 44 C 180/06